Plausibilitätsprüfungen

Bei der Plausibilitätsprüfung werden die Schäden analysiert, das heißt, es wird erörtert, ob diese Schäden dem geschilderten Unfall zuzuordnen sind.

Hierzu können Fotos, Schadengutachten und Aussagen zum Unfallhergang herangezogen werden. Es kann in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen eine Beurteilung sowohl auf der Grundlage des Akteninhaltes, als auch nach einer Besichtigung (Gegenüberstellung) an der Unfallstelle erfolgen.

Plausibilitätsprüfungen werden bei Kollisionen und Beschädigungen an Pkw, Motorrad etc. durchgeführt, egal ob bei Haftpflicht oder Kaskoschäden.